Alterseinkünftegesetz

Nachgelagerte Rentenbesteuerung
Das Alterseinkünftegesetz
Mit dem 01.01.2005 ist das "Gesetz zur Neuordnung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" - kurz Alterseinkünftegesetz - in Kraft getreten. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach - Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang - steuerpflichtig. Dafür werden die für die Altersvorsorge zu entrichtenden Beiträge für jeden Erwerbstätigen über die Jahre allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.
Die Besteuerung von Renten und Kapitallebensversicherungen
Nachgelagerte Besteuerung
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert.
Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt aber schrittweise, da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar wären.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das Gericht hatte im März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Der Gesetzgeber wurde deshalb dazu verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab 2005 die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen.
Kontaktieren Sie uns
Öffnungszeiten:
Kontaktieren Sie uns
Öffnungszeiten:
Häufig gestellte Fragen zum Alterseinkünftegesetz
Was versteht man unter einer nachgelagerten Besteuerung?
Bei der nachgelagerten Besteuerung bleiben die Aufwendungen zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase steuerfrei. Später, in der Rentenphase, sind die Altersbezüge des Ruheständlers in vollem Umfang - unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge - steuerpflichtig.
Wann wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt?
Seit dem 1. Januar 2005 unterliegt die Hälfte der gesetzlichen Rente der Einkommensteuer. Dies gilt für die damaligen Rentenempfänger und für diejenigen, die erstmals 2005 Rente erhielten.
Für die Neurentner der Folgejahre wird ein höherer Prozentsatz der Altersrente besteuert. Dieser erhöht sich bis zum Jahre 2020 jährlich um zwei Prozent, ab 2021 bis 2040 um jährlich ein Prozent.
Beispiel: 2008: 56 Prozent, 2009: 58 Prozent usw...
Was änderte sich bei meinen bestehenden Lebensversicherungsverträgen?
Verträge, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind von den steuerlichen Änderungen nicht betroffen. Dynamiken und Erhöhungen konnten letztmalig 2004 steuerfrei abgeschlossen werden. In diesem Fall bleiben auch die daraus resultierenden Dynamikerhöhungen steuerfrei.
Welcher Teil der ausgezahlten Lebensversicherung ist als Ertrag zu bezeichnen?
Der Ertrag ist die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Kapitalsumme.
Welche steuerlichen Änderungen ergaben sich im Fall einer Kapitalauszahlung?
Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, unterliegt der Ertrag der Einkommenssteuer. Sofern die Versicherung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt wird, unterliegt allerdings nur die Hälfte des Ertrages der Besteuerung.
Welche weiteren Nachteile ergaben sich für Kapitallebensversicherungen?
Die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen, die seit dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wie sieht die steuerliche Regelung für den Todesfall aus?
Im Todesfall bleibt die Leistung kapitalertragssteuerfrei.
Welche Änderungen haben sich für private Rentenversicherungen ergeben?
Wenn Sie statt einer lebenslangen Rentenzahlung eine Kapitalabfindung vorziehen, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei der Kapitallebensversicherung.
Wenn Sie sich für eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung entscheiden, profitieren Sie dagegen: So wurde der Ertragsanteil einer privaten Rentenversicherung, der der Einkommensteuer unterliegt, für z.B. einen 65-Jährigen von 27 Prozent auf 18 Prozent gesenkt.
Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Abschlüsse von Rentenversicherungen.
Was änderte sich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung?
Bei Neuzusagen nach dem 31.12.2004 werden auch die Beiträge für eine Renten-Direktversicherung steuerfrei gestellt. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung des Beitrages (20 Prozent pauschale Lohnsteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag statt individueller Besteuerung) nach § 40b EStG ist für Neuzusagen zum 1. Januar 2005 entfallen. Im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung fand somit eine Vereinheitlichung in Richtung der nachgelagerten Besteuerung statt.
Gibt es einen Ersatz für den Wegfall der Pauschalbesteuerung?
Für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 in der betrieblichen Altersversorgung erteilt wurden, beziehungsweise werden, wurde als Ersatz für den Wegfall der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG der steuerfreie Höchstbetrag (bisher vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) um einen festen Betrag in Höhe von 1.800 Euro im Kalenderjahr erhöht. Dabei ist zu beachten, dass diese Erhöhung nicht sozialversicherungsfrei ist und nur in Anspruch genommen werden kann, falls nicht parallel die Pauschalversteuerung gemäß § 40b EStG für Altverträge genutzt wird.
Was änderte sich bei bestehenden Kapital-Direktversicherungen?
Hier gilt Bestandsschutz für das geltende aktuelle Steuerrecht.
Was änderte sich bei bestehenden Renten-Direktversicherungen?
Bei bestehenden Renten-Direktversicherungsverträgen, die die Fördervoraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG erfüllen, mussten die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bis zum 30. Juni 2005 erklären, ob die Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG beibehalten werden soll.
Das könnte Sie auch interessieren
"Hartz IV": Was hat sich geändert?
Das Hartz IV-Gesetz regelt den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Sozialhilfe neu. Seit der Einführung von Hartz IV wird kein Unterschied mehr zwischen Arbeitslosengeld und Sozialhilfe gemacht, diese beiden staatlichen Unterstützungen wurden "zusammengelegt". Wir informieren Sie, wann Lebensversicherungsprodukte von Hartz IV betroffen sein können.
Rente mit 67: Kein Problem?
Länger arbeiten oder nicht - wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten will, sollte erst schauen, wie viel Rente er vom Gesetzgeber zu erwarten hat und wie hoch die Lücke zwischen Nettoeinkommen und der ausgezahlten Rente sein wird. Wir sagen Ihnen, welche Altersvorsorge sich für Sie rechnet.